AGB

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der MONTALPINA AG, CH-6010 Kriens


Die nachstehenden Bedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der MONTALPINA AG inklusiv Filialen (nachstehend Lieferant genannt) und demBesteller. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich zu unseren Lieferbedingungen, die der Besteller mit Empfang unserer Auftragsbestätigung, spätestensmit Annahme der bestellten Ware anerkennt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch nicht durch die Auftragsannahme Vertragsinhalt. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.



1. Die Preise
sind freibleibend und gelten, wenn nichts anderes angegeben wird, frei ab Hauptsitz und Filialen der MONTALPINA-Gruppe, ohne Verpackung und Montage. Portound Verpackungskosten werden in Rechnung gestellt. Bei Kleinaufträgen wird ein Zuschlag erhoben. Die Mehrwertsteuer ist, wenn nicht ausdrücklich angegeben, nicht inbegriffen. Neue oder erhöhte Zölle, Transportkosten, Versicherungsprämien, Hafenabgaben oder andere ähnliche Kosten sowie auch Erhöhungen der geltenden Arbeitslöhne, Werkstoffkosten usw., Währungsänderungen und dergleichen, die nach Abgabe eines Angebotes oder nach Abschluss eines Abkommens hinzukommen und die angebotene oder verkaufte Ware verteuern, sind vom Käufer zu bezahlen.



2. Zahlungsbedingungen
30 Tage nach Rechnungsstellung (Fakturadatum), netto ohne Skonto in Schweizerfranken. Checkspesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Ausstellers. Nach Inverzugsetzung sind wir berechtigt, Verzugszins (üblicher Kontokorrentzinssatz plus 1%) sowie sämtliche Spesen, einschliesslich Inkassokosten und Honorare, in Rechnung zu stellen.



3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlichen Massnahmen zu treffen. Wir sind berechtigt, unter Mitwirkung des Bestellers den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.


4. Der Versand
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wenn bei der Bestellung die Versandart nicht vorgeschrieben wird, bleibt die Wahl der Beförderungsart uns überlassen.


5. Verpackung
wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Paletten und andere Mehrwegverpackungen bleiben unser Eigentum und sind nach Absprache mit dem Lieferant zu retournieren.



6. Die Lieferzeit
ist bis zur Auftragsannahme unverbindlich – Zwischenverkauf vorbehalten und wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Tage an gerechnet, an dem uns vollständige Angaben über die Ausführung der Bestellung zugekommen sind. Sind Lieferzeiten in Tagen angegeben, zählen nur die üblichen Arbeitstage. Wir werden stets unser Möglichstes tun, um die versprochene Lieferzeit einzuhalten, müssen aber alle Ansprüche auf Entschädigung für verspätete Lieferung ablehnen. Wir behalten uns das Recht vor, den Kaufvertrag ohne Schadenersatz ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeit zu verlängern, falls Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstand, Aussperrung oder andere Arbeitseinstellung, Betriebsabbruch, Maschinenschaden oder Feuer, entweder bei uns oder unseren Unterlieferanten, Transporthindernisse oder Blockade, worin ein Land, von welchem der für die bestellte Ware erforderliche Werkstoff hätte angeschafft werden sollen, verwickelt wird, oder andere ausserhalb unserer Kontrolle liegenden Ereignisse eintreffen sollten. Das gleiche Recht steht uns für den Fall zu, dass für uns oder unsere Unterlieferanten Schwierigkeiten mit der Beschaffung des erforderlichen Werkstoffes oder Personals entstehen sollten.



7. Abrufaufträge
sind uns mindestens 6 – 8 Wochen vor dem gewünschten Lieferdatum mitzuteilen. Nur dann kann die Lieferzeit eingehalten werden. Bei Abrufaufträgen behalten wir uns vor, die nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abgenommenen Artikel nach Ablauf der Abruffrist zu liefern und zu verrechnen. Dies gilt besonders im Falle von Sonderanfertigungen oder extra beschafften Waren. Fehlen besondere Vereinbarungen, sind Waren aus Abrufaufträgen innerhalb eines Jahres nach Bestelldatum zu beziehen.



8. Beanstandungen und Retouren
Schäden an Transportverpackungen müssen bei der Entgegennahme der Sendung beanstandet und auf dem Transportdokument vermerkt werden. Beanstandungen müssen vom Besteller spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich eingereicht werden. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als
genehmigt. Für falsch bestellte und in Absprache retournierte Ware, welche in ungeöffneter Originalverpackung und einwandfreiem Zustand ist, leisten wir wie folgt Gutschrift (als Warenbezug):
100% Gutschrift bis 14 Tage nach Empfang der Ware
90% Gutschrift bis 30 Tage nach Empfang der Ware
80% Gutschrift bis 60 Tage nach Empfang der Ware
maximal 70% Gutschrift über 60 Tage nach Empfang der Ware
Ware, die auf speziellen Kundenwunsch beschafft und geliefert wurde, kann nicht zur Gutschrift zurückgenommen werden. Gutschriften, die zwei Jahre ab Ausstellungsdatum nicht eingefordert wurden, verfallen. 


9. Erzeugnisse in Sonderausführung
Bei der Ausführung von Bestellungen auf Erzeugnisse in Sonderausführung behalten wir uns das Recht vor, bis zu 10% mehr oder weniger als die bestellte Anzahl, mindestens aber zwei Stück zu viel oder zu wenig, liefern zu können ohne dass vom Vertrag zurückgetreten werden darf.



10. Gewährleistung und Haftung
Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung respektive Gebrauchsanweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sollten die Produkte fehlerhaft sein, so kann der Besteller Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung respektive Meldung der Versandbereitschaft verlangen oder aber Behebung des Fehlers durch den Lieferant. Wird ein Fehler nicht innerhalb angemessener Frist durch Ersatzlieferung oder Eliminierung des Fehlers durch den Lieferanten behoben, so kann der Besteller Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den vorstehend ausdrücklich genannten. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Von der Gewährleistung und Haftung des Lieferanten ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe wie äusserer Gewalt, schlechter Wartung, Überlastung, ungeeigneten Schmiermitteln, natürlichen Verschleisses, Wahl von unrichtigen Produkten, fehlerhafte Montage oder anderer, ausserhalb unserer Kontrolle liegender Ursachen entstanden sind, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat. Für von uns nach bestem Wissen erstellte bzw. beurteilte Einbauvorschläge übernehmen wir keine Gewähr. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produktehaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.



11. Sonderprodukte
Für Sonderprodukte und –Anfertigungen gelten vorrangig die hierfür bestimmten, diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ergänzenden Bedingungen.



12. Nebenpflichten und Beratung
Vertragliche Nebenleistungen (z.B. Wartungsanleitungen) und Beratungen soweit sie sich auf den Liefergegenstand beziehen, erledigen wir sorgfältig und nach bestem Wissen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und den vom Besteller genannten Einsatzbedingungen. Hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung, auch bei etwaigen Unterlassungen, gelten die vorstehenden Bedingungen sinngemäss.



13. Dienstleistungen
Für technische Dienstleistungen wie Engineering, Montagearbeiten, Inspektionen, Reparaturen, Servicemessungen, Installationen, Seminare etc. gelten unsere separaten Dienstleistungsbedingungen (siehe auch www.kugellager.ch  AGB’s)



14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Rechtsdomizil. MONTALPINA AG hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Geschäftssitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Anwendbar ist schweizerisches Recht.



MONTALPINA AG, Mai 2017
MONTALPINA – Gruppe